Unter dem Begriff Wertpapiere sind allgemein Urkunden über Vermögensrechte zu verstehen. Mithilfe der Urkunde kann der Inhaber das Vermögensrecht gegenüber dem Schuldner geltend machen. Urkunden in Papierform gibt es heutzutage i. d. R. nur noch, wenn historisch gewachsene Rechtsgrundlagen bestehen, die eine Verbriefung verlangen. Immer häufiger werden Urkunden abgeschafft und durch Buchungsposten ersetzt, in Deutschland z. B. durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden; bei Bundeswertpapieren als echtes Wertrecht in Form eines Schuldbucheintrags.
§ 3 Nr. 40, 62, 70 EStG; § 17 EStG; § 20 EStG; § 32 d EStG; § 43 ff. EStG; § 252 HGB; § 253 HGB; BMF, Schreiben v. 26.3.2009, IV C 6-S 2171/b/09; BMF, Schreiben v. 16.7.2014 IV C 6 – S 2171 – b/09/10002; BMF, Schreiben v. 2.9.2016, IV C 6-S 2171-b/09/10002 :002.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen