Begriff

Unter dem Begriff Wertpapiere sind allgemein Urkunden über Vermögensrechte zu verstehen. Mithilfe der Urkunde kann der Inhaber das Vermögensrecht gegenüber dem Schuldner geltend machen. Urkunden in Papierform gibt es heutzutage i. d. R. nur noch, wenn historisch gewachsene Rechtsgrundlagen bestehen, die eine Verbriefung verlangen. Immer häufiger werden Urkunden abgeschafft und durch Buchungsposten ersetzt, in Deutschland z. B. durch Girosammelverwahrung von Globalurkunden; bei Bundeswertpapieren als echtes Wertrecht in Form eines Schuldbucheintrags.

 

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