Rz. 34

Wertpapiere des Anlagevermögens können sein

  • Stammaktien,
  • Vorzugsaktien,
  • Genussscheine,
  • Investmentzertifikate,
  • Gewinnobligationen,
  • Wandelschuldverschreibungen,
  • festverzinsliche Wertpapiere,
  • Optionsscheine und
  • sonstige Wertpapiere.
 

Rz. 35

Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital.

 
Wertpapiere des Anlagevermögens
Eigenkapital Fremdkapital
Wertpapiere mit Gewinn­beteiligung Festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien
  • Genussscheine
  • Investmentanteile
  • Anteile an offenen Immobilienfonds
  • Obligationen
  • Pfandbriefe
  • Anleihen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und andere ­öffentliche Anleihen
 

Rz. 36

Die Dividendenforderungen aus den Wertpapieren mit Gewinnbeteiligungsansprüchen und die Zinsforderungen aus den festverzinslichen Wertpapieren werden im Umlaufvermögen ausgewiesen.

 

Rz. 37

Zinsscheine über beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere berechnete Stückzinsen sind unter den Wertpapieren des Umlaufvermögens auszuweisen. Ebenso gesondert berechnete Dividendenscheine.

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