Nicht zuletzt wegen der hohen Lohn(neben)kosten in Deutschland greifen inländische Unternehmer bei der Beauftragung von Werklieferungen oftmals auf im Ausland ansässige Anbieter (nachfolgend als "ausländische Unternehmer" bezeichnet) zurück. Dies gilt insbesondere in grenznahen Gebieten. Die Steuerschuld entsteht für den unternehmerischen Leistungsempfänger auch bei einer fehlerhaft erteilten Rechnung, selbst der Vorsteuerabzug ist in diesen Fällen möglich – ggf. sogar ohne Vorlage einer Rechnung. Unternehmer, auch Kleinunternehmer, müssen unbedingt beachten, dass die Steuerschuldnerschaft sogar bei "privat bezogenen Leistungen" greift und hier entsprechende Deklarationspflichten bestehen. Sie gilt allerdings nicht für reine Montagelieferungen.

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