Aufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie nicht alsbald auf Mieter umgelegt werden. Bei Umlage im Folgejahr sind gleich hohe Mieteinnahmen anzusetzen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen