Bei Aufwendungen für die Errichtung einer Lärmschutzwand auf einem vermieteten bebauten Grundstück handelt es sich unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung um nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 2. Fall HGB.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen