Die erstmaligen Aufwendungen für den Belag des Hofs sowie der Zufahrt zur Garage und die Wege von der Grundstücksgrenze zum neuerrichteten Gebäude werden zu dessen Herstellungskosten gerechnet.[1] Die Aufwendungen für deren laufende Unterhaltung sind als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen