OFD München, 8.3.2005, S 2211 - 42 St 41

hier: Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbst genutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 16.4.2004 (BStBl 2004 I S. 464) ESt-Kartei § 21 Karte 10.1

Nach o.g. BMF-Schreiben kann ein Steuerpflichtiger, der ein teilweise vermietetes und teilweise selbst genutztes Gebäude mit Eigenmitteln und Fremdmitteln finanziert, Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, soweit die Darlehensmittel tatsächlich zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des vermieteten Gebäudeteils verwendet werden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des o.a. BMF-Schreibens vom 16.4.2004 auch auf Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Finanzierung von Renovierungsarbeiten an einem teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäude anzuwenden.

Anmerkung:

Bei Karte 10.1 (Nr. 28/2004) bitte ich auf diese Karte hinzuweisen.

Stichwort: Vermietung und Verpachtung
  – Schuldzinsen bei gemischt genutzten Objekten
   
  Schuldzinsenabzug
  – bei Renovierung gemischt genutzter Objekte
 

Normenkette

EStG § 21

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge