In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass z. B. im Jahr 01 eine Werbemaßnahme, bspw. ein Werbespot, in Auftrag gegeben wird, im gleichen Jahr die Rechnung eingeht und die Zahlung erfolgt, aber die Werbemaßnahme noch im nächsten Jahr andauert. Wird die Werbemaßnahme bzw. der Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt bzw. werden langfristige Werbeverträge abgeschlossen, müssen die Werbekosten aktiv abgegrenzt werden.
Praxis-Beispiel: Einsatz eines Werbespots über den Bilanzstichtag hinaus
Hans Groß ist Inhaber eines Bekleidungsgeschäfts. Mit dem lokalen Radiosender Radio XY schließt er am 1.12.01 einen Werbevertrag, der die Sendung eines Werbespots für sein Geschäft zum Gegenstand hat. 10-mal soll der Werbespot noch im Dezember 01 gesendet werden und 10-mal im Januar 02. Noch im Dezember 01 erhält Hans Groß hierüber eine Rechnung von Radio XY über 20.000 EUR netto. Diese wird noch im Dezember 01 bezahlt.
Folge:
Es hat in der Bilanz zum 31.12.01 eine Rechnungsabgrenzung über 10.000 EUR zu erfolgen.
Buchungsvorschlag: Zahlung der Rechnung
SKR 03/04
4600/6600 | Werbekosten | 20.000 | an | 1200/1800 | Bank | 20.000 |
Buchungsvorschlag im Rahmen der Abschlussarbeiten zum 31.12.01:
SKR 03/04
0980/1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung | 10.000 | an | 4600/6600 | Werbekosten | 10.000 |
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