Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Werbekosten | 4600 | 6600 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Streuartikel | 4605 | 6605 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen Ihrer Firma zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekosten. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Postwurfsendungen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung etc. Sie buchen diese Aufwendungen auf das Konto "Werbekosten" 4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04).
Buchungssatz:
Werbekosten |
an Bank |
Für Werbegeschenke, die Streuartikel sind, wie z. B. Kugelschreiber, gelten nicht die strengen Anforderungen für Geschenke. Sie verwenden hierfür das Konto "Streuartikel" 4605 (SKR 03) bzw. 6605 (SKR 04).
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