Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).
Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben.
Aushilfskraft übernimmt Wärmedämmungsarbeiten
Hans Groß hat eine Aushilfskraft "als Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR). In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 538 EUR (bis 31.12.2023 520 EUR) an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:
Rentenversicherung | 15 % |
Krankenversicherung | 13 % |
Lohnsteuer | 2 % |
Umlage 1, 2 und Insolvenzgeld | 1,1 %, 0,24 % und 0,06 % |
Insgesamt | 31,4 % von 538 EUR = monatlich 168,93 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4190/6030 | Aushilfslöhne | 538 | 1200/1800 | Bank | 538 |
4130/6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | 168,93 | 1742/3740 | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 168,93 |
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