Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04).

Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben.

 
Praxis-Beispiel

Aushilfskraft übernimmt Wärmedämmungsarbeiten

Hans Groß hat eine Aushilfskraft "als Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. Dieser zahlt er monatlich 538 EUR (bis 31.12.2023: 520 EUR). In diesem Fall zahlt Hans Groß neben den 538 EUR (bis 31.12.2023 520 EUR) an Arbeitslohn folgende Pauschalabgaben:

 
Rentenversicherung 15 %
Krankenversicherung 13 %
Lohnsteuer 2 %
Umlage 1, 2 und Insolvenzgeld 1,1 %, 0,24 % und 0,06 %
Insgesamt 31,4 % von 538 EUR = monatlich 168,93 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4190/6030 Aushilfslöhne 538 1200/1800 Bank 538
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 168,93 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 168,93

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