Rz. 151

Die Aufwands- und Ertragsposten der Berichtsperiode sind nach IAS 21.39(b) grundsätzlich mit dem jeweiligen Wechselkurs am Tag des einzelnen Geschäftsvorfalls, d. h. zu historischen Kursen, umzurechnen. Sofern die Wechselkurse keinen größeren Schwankungen unterliegen, ist aber auch aus Vereinfachungsgründen die Umrechnung zu Durchschnittskursen zulässig (IAS 21.40).[1]

[1] Die Verwendung von Transaktionskursen für Aufwendungen und Erträge ist eine weitere Modifikation der "reinen" Stichtagskursmethode.

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