Ein Unternehmer muss umgekehrt den Vorsteuerabzug wieder rückgängig machen, wenn er von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselt.

 
Praxis-Beispiel

Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung

Herr Huber ist als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er erwirbt am 10.5.01 einen Firmen-Pkw für 20.000 EUR zuzüglich 19 % = 3.800 EUR Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer kann er im Jahr 01 als Vorsteuer geltend machen. Sein Umsatz ist im Laufe des Jahres 01 gesunken und beträgt nicht mehr als 22.000 EUR, sodass er nunmehr die Kleinunternehmerregelung anwenden kann. Nimmt er diese Regelung in Anspruch, muss er die Vorsteuer wie folgt berichtigen:

 
01: Vorsteuerabzug 3.800 EUR
02: zurückzuzahlende Vorsteuer  
  3.800 EUR : 60 × 12 = 760 EUR
03 : zurückzuzahlende Vorsteuer  
  3.800 EUR : 60 × 12 = 760 EUR
04: zurückzuzahlende Vorsteuer  
  3.800 EUR : 60 × 12 = 760 EUR
05: zurückzuzahlende Vorsteuer  
  3.800 EUR : 60 × 12 = 760 EUR
06: zurückzuzahlende Vorsteuer  
  3.800 EUR : 60 × 4 = 253 EUR
Zurückzuzahlende Vorsteuer insgesamt 3.293 EUR

Die Korrektur der Vorsteuer zu seinem Nachteil erfolgt nicht in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung. Er muss die jeweilige Nachzahlung der Vorsteuer in seiner Umsatzsteuerjahreserklärung vornehmen

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4900/6300 Sonstige betriebliche Aufwendungen 760 1557/1397 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 760

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