Praxis-Wegweiser "Das richtige Konto" |
||||
---|---|---|---|---|
Kotenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV-Position |
nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15 a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1556 | 1396 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1557 | 1397 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 2709 | 4830 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Kleinunternehmer sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei Kleinunternehmern, die zur Regelbesteuerung wechseln und umgekehrt, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor. Es kann daher eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15 a UStG in Betracht kommen, wenn die Bagatellgrenze von 1.000 EUR überschritten wird und auch die anderen Voraussetzungen vorliegen. Bei einem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers. Er bucht seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).
Buchungssatz:
Zurückzuzahlende Vorsteuer |
an Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen