Die Vorsteuerberichtigung ist einer der zentralen Punkte, die regelmäßig bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung zu prüfen sind. Aber nicht nur rückwirkend können sich für einen Unternehmer für einen abgeschlossenen Veranlagungszeitraum erhebliche finanzielle Auswirkungen durch die Vorsteuerberichtigung ergeben, auch in Voranmeldungszeiträumen kann schon die Verpflichtung bestehen, Vorsteuerberichtigungsbeträge anzumelden und zu entrichten bzw. sich erstatten zu lassen. Die Frage, ob, wann und in welchem Umfang eine geltend gemachte oder eine nicht geltend gemachte Umsatzsteuer berichtigt werden muss, hat sich durch Ausweitung der Anwendungsfälle in der Vergangenheit in der laufenden Beratung sowie in Betriebs- und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen von einem Nischen- zu einem Alltagsproblem gewandelt.

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