Versicherungsvertreter V hatte in 2023 für ein neues Fahrzeug einen Leasingvertrag abgeschlossen. Nach dem zum 1.7.2023 wirksamen Vertrag musste V eine Leasingsonderzahlung von (netto) 8.000 EUR bezahlen. Der Leasingvertrag läuft bis zum 30.6.2027. Da V in 2023 ausschließlich steuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Umsätze ausführt, kann er keinen Vorsteuerabzug aus der ihm gegenüber berechneten Leasingsonderzahlung vornehmen.

Ab dem 1.7.2024 erweitert V den Rahmen seines Unternehmens. Er wird jetzt auch für einen Unternehmer als Handelsvertreter tätig und führt dort steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus. Insgesamt wird das Fahrzeug von V ab dem 1.7.2024 zur Hälfte für Fahrten im Zusammenhang mit der steuerfreien Tätigkeit und zur Hälfte für Fahrten im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit verwendet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge