Rechtsanwalt R möchte wissen
- wie die Vorgänge des Jahres 2023 umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind,
- ob er für 2023 eine Vorsteuerberichtigung vornehmen muss und
- wie sich der Mieterwechsel in seinem Hauptgebäude in 2024 für die Vorsteuerberichtigung auswirkt.
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