Rechtsanwalt R möchte wissen

  • wie die Vorgänge des Jahres 2023 umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen sind,
  • ob er für 2023 eine Vorsteuerberichtigung vornehmen muss und
  • wie sich der Mieterwechsel in seinem Hauptgebäude in 2024 für die Vorsteuerberichtigung auswirkt.

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