Ein Versicherungsvermittler führte im Jahr 01 ausschließlich steuerfreie Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Am 10.5.01 hatte er einen neuen Firmenwagen für netto 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR Umsatzsteuer gekauft. Die Anschaffungskosten betragen 23.800 EUR.
Seit dem 2.1.02 wurde der Versicherungsvermittler zusätzlich als Immobilienmakler tätig. In 02 bestehen seine Umsätze zu 60 % aus umsatzsteuerpflichtigen und zu 40 % aus umsatzsteuerfreien Umsätzen. Ab 03 beträgt der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze 90 %.
Der Berichtigungszeitraum läuft über 60 Monate vom 1.5.01 bis zum 30.4.06. Vorsteuerabzug und Korrektur sehen wie folgt aus:
01 : kein Vorsteuerabzug | 0 EUR |
02: nachträglicher Vorsteuerabzug | |
3.800 EUR : 60 × 12 × 60 % = | 456 EUR |
03: nachträglicher Vorsteuerabzug | |
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = | 684 EUR |
04: nachträglicher Vorsteuerabzug | |
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = | 684 EUR |
05: nachträglicher Vorsteuerabzug | |
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = | 684 EUR |
06: nachträglicher Vorsteuerabzug | |
3.800 EUR : 60 × 4 × 90 % = | 192 EUR |
Nachträglicher Vorsteuerabzug gesamt | 2.700 EUR |
Ob der nachträgliche Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend gemacht werden kann, bemisst sich an der Höhe des zu berichtigenden Vorsteuerbetrages. Übersteigt der zu berichtigende Vorsteuerbetrag nicht 6.000 EUR, ist die Vorsteuerkorrektur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu erklären.[1]
Buchungsvorschlag für 02
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1556/1396 | Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 456 | 2709/4839 | Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig | 456 |
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