Ein Versicherungsvermittler führte im Jahr 01 ausschließlich steuerfreie Umsätze aus, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Am 10.5.01 hatte er einen neuen Firmenwagen für netto 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR Umsatzsteuer gekauft. Die Anschaffungskosten betragen 23.800 EUR.

Seit dem 2.1.02 wurde der Versicherungsvermittler zusätzlich als Immobilienmakler tätig. In 02 bestehen seine Umsätze zu 60 % aus umsatzsteuerpflichtigen und zu 40 % aus umsatzsteuerfreien Umsätzen. Ab 03 beträgt der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Umsätze 90 %.

Der Berichtigungszeitraum läuft über 60 Monate vom 1.5.01 bis zum 30.4.06. Vorsteuerabzug und Korrektur sehen wie folgt aus:

 
01 : kein Vorsteuerabzug 0 EUR
02: nachträglicher Vorsteuerabzug  
3.800 EUR : 60 × 12 × 60 % = 456 EUR
03: nachträglicher Vorsteuerabzug  
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = 684 EUR
04: nachträglicher Vorsteuerabzug  
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = 684 EUR
05: nachträglicher Vorsteuerabzug  
3.800 EUR : 60 × 12 × 90 % = 684 EUR
06: nachträglicher Vorsteuerabzug  
3.800 EUR : 60 × 4 × 90 % =     192 EUR
Nachträglicher Vorsteuerabzug gesamt  2.700 EUR

Ob der nachträgliche Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend gemacht werden kann, bemisst sich an der Höhe des zu berichtigenden Vorsteuerbetrages. Übersteigt der zu berichtigende Vorsteuerbetrag nicht 6.000 EUR, ist die Vorsteuerkorrektur in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu erklären.[1]

Buchungsvorschlag für 02

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1556/1396 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 456 2709/4839 Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig 456

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