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Rechnungskorrektur

 
Wichtig

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz kommt es in dem Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 zur Absenkung des Steuersatzes auf 16 % bzw. 5 %.

Im Rahmen der Buchführung wird der Unternehmer in diesem Zeitraum voraussichtlich die neu anzulegenden Konten

  • 1564/1403 Abziehbare Vorsteuer 5 %
  • 1575/1405 Abziehbare Vorsteuer 16 %

DATEV-Anwender können regelmäßig die Ihnen bekannten Sachkonten weiterverwenden. Für Standardfälle erfolgt die Abgrenzung der abgesenkten Umsatzsteuerschlüssel im Zeitraum 1.7.20202 bis 31.12.2020 über das zu erfassende Leistungsdatum.

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