Das Niederstwertprinzip ist zu beachten.[1] Sind Wirtschaftsgüter in einer Gruppe zusammengefasst, ist der Teilwert mit dem Wertansatz zu vergleichen, der sich nach Anwendung der Lifo-Methode ergibt. Hat der Steuerpflichtige im Rahmen der Perioden-Lifo Layer gebildet, ist der Wert des einzelnen Layers mit dem Teilwert zu vergleichen. Ggf. ist gesondert auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen