Nachträgliche Anschaffungskosten treten bei Vorräten allenfalls in Gestalt rückwirkender Erhöhungen des Anschaffungspreises oder der Anschaffungsnebenkosten auf. Sie wirken sich unabhängig von ihrer Ursache (z. B. Ergebnis von Auseinandersetzungen über den Kaufpreis, späterer Eintritt die Höhe des Kaufpreises mitbestimmender Ereignisse) auf die Höhe der Anschaffungskosten aus, soweit die betreffenden Vermögensgegenstände noch nicht abgegangen sind.

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