Für Vorräte gleichen sich die grundsätzlichen Bewertungsformeln von HGB und IFRS. Wo das HGB den Ansatz zu AK/HK oder niedrigerem Stichtagswert verlangt, fordert IAS 2 analog den Ansatz zu lower of cost or net realisable value. Die Unterschiede liegen im Detail und bleiben z. T. theoretisch:

Zwar nennen die IFRS bestimmte Bewertungsvereinfachungen wie etwa den Festwert nicht ausdrücklich, aber aus allgemeinen materiality-Überlegungen lassen sich Festwerte auch in der IFRS-Bilanz praktisch rechtfertigen.

Der Niederstwert nach IAS 2 ist streng absatzmarktorientiert zu bestimmen, während nach HGB auch beschaffungsmarktorientierte Bewertungen zum Tragen kommen.

Gewichtigere Unterschiede ergeben sich für den "Sonderfall" kundenspezifischer Auftragsfertigung (Anlagenbau, Hoch- und Tiefbau, aber z. B. auch kundenbezogene Softwarefertigung). IFRS 15 sieht eine kontinuierliche Realisierung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads vor und bilanziell einen Ausweis "vertraglicher Vermögenswerte" statt von (un-)fertigen Erzeugnissen/Leistungen.

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