Begriff

Die Vor-GmbH – auch GmbH in Gründung oder Vorgesellschaft genannt – ist ein Zusammenschluss eigener Art. Der Jurist spricht hier von einer Gesellschaft sui generis. Sie ist eine "werdende juristische Person" und steht zwischen der Vorgründungsgesellschaft und der GmbH. Für die Vor-GmbH gelten besondere Vorschriften. Sie darf den Zusatz "GmbH i. G." führen. Die Vor-GmbH ist rechts- und parteifähig. D. h. sie kann selbst Rechte und Pflichten begründen, klagen und verklagt werden. Steuerrechtlich ist die Vor-GmbH einer GmbH gleichgestellt. Die Vor-GmbH besteht ab dem Stadium der notariellen Errichtung der GmbH bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. Vor der notariellen Errichtung kann eine sog. Vorgründungsgesellschaft bestehen.

 

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