Hauptzweck der Vollkostenrechnung war von Anfang an die Kalkulation mit dem Ziel der Preisbildung für Produkte, für die kein Marktpreis besteht. Die relativ einfache Rechnung und plausible Zuordnung von Kosten sollte den Preis rechtfertigen. Dieses Vorgehen eignet sich insbesondere zur Ermittlung des Angebotspreises bei Einzelfertigung.

Das zweite Ziel neben der Kalkulation der einzelnen Leistungseinheiten ist die Periodenerfolgsrechnung. Die Nettoerlöse werden hierbei den Kosten gegenübergestellt. Die Summe der Produkterfolge ist danach identisch mit dem Betriebsergebnis.

Verursachungsprinzip

Grundgedanke der Zurechnung von Kosten auf die Produkte ist das Verursachungsprinzip – was aber, genau genommen, nicht durchgehalten wird. Man geht von der anteiligen Inanspruchnahme der Produktionsfaktoren bei der Leistungserstellung aus: Neben dem direkten Materialverbrauch werden die betrieblichen Kapazitäten wie Personal und Maschinen in Anspruch genommen. Deshalb ist es im System der Vollkostenrechnung logisch, den Produkten auch diese anteiligen Kosten anzulasten.

In der traditionellen Vollkostenrechnung wird dies allerdings nur für den Material- und Fertigungsbereich umgesetzt. Eine „verursachungsgerechte” Verteilung der Kosten von Vertrieb und Verwaltung ist dort gar nicht angestrebt. Das liegt z. T. daran, dass eine proportionale Beziehung zwischen den Produkten und diesen Gemeinkosten grundsätzlich nur sehr schwer ermittelt werden kann. Vor allem aber war es bei dem früher vergleichsweise geringen Umfang von Vertriebs- und Verwaltungskosten nicht notwendig, hier nach mehr Detailgenauigkeit zu streben. An diesem Defizit setzt heute die Prozesskostenrechnung an, indem sie auch die Inanspruchnahme dieser stark gewachsenen Gemeinkostenbereiche messbar macht, um sie den Produkten anteilig zuzurechnen.

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