Eine rechtsgeschäftliche Vertretung liegt vor, wenn z. B. eine Person eine andere bevollmächtigt, einen Mietvertrag für sie abzuschließen, ein Verkaufsangebot abzugeben oder ein Kaufangebot anzunehmen oder wenn ein Kaufmann sich durch einen Handelsvertreter vertreten lässt.

 
Wichtig

Grundsätzlich kann man sich bei allen Rechtsgeschäften vertreten lassen. Nur in Ausnahmefällen sehen die Gesetze Vertretungsverbote vor, etwa bei den höchstpersönlichen Rechtsgeschäften und Erklärungen, so z. B. bei Testamentserrichtungen und bei der Eheschließung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge