Eine erste Verprobungsmöglichkeit besteht im Abgleich der getätigten Investitionen (Zugänge im Anlagevermögen) mit einem vorliegenden Investitionsplan. Diese Verprobung sollte jedoch nur grobe Anhaltspunkte für fehlerhafte Vorgänge liefern, da es in der Praxis nur wenig Unternehmen geben dürfte, die auf den Euro exakt nach ihrem Investitionsplan investiert haben. Sofern jedoch die getätigten Investitionen deutlich über oder unter dem Plan liegen, lohnt ein Gespräch mit den Unternehmensverantwortlichen, um die Hintergründe zu hinterfragen und dabei Auffälligkeiten und Analyseansätze zu identifizieren.

Sofern die Investitionspläne nach Bereichen oder Kostenstellen gefiltert werden können, kann die Verprobung auch auf diesen Ebenen erfolgen und detailliertere Abweichungserkenntnisse zutage fördern.

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