(1) Folgende Posten werden nicht von den Eigenmitteln in Abzug gebracht und unterliegen dem jeweils anwendbaren Risikogewicht nach Teil 3 Titel II Kapitel 2 oder 3:
a) |
Steuerüberzahlungen des Instituts im laufenden Jahr, |
(2) Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche beschränken sich auf latente Steueransprüche, die vor dem 23. November 2016 entstanden sind und die aus temporären Differenzen resultieren, wobei alle folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen:[1] [Bis 26.06.2019: Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche beschränken sich auf latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren, wobei die folgenden Bedingungen sämtlich erfüllt sein müssen:]
Institute wenden auf latente Steueransprüche ein Risikogewicht von 100 %, wenn die Bedingungen der Buchstaben a, b und c erfüllt sind.
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