Von der Befreiung sind ausgeschlossen:

 

a)

alkoholische Erzeugnisse;

 

b)

Parfums und Toilettewasser;

 

c)

Tabak und Tabakwaren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge