Kommentar

Die Europäische Kommission hat in der letzten Zeit vermehrt die Anwendung von Mehrwertsteuervorschriften durch umfangreiche Veröffentlichungen begleitet. In diesen Veröffentlichungen stellt die Kommission die Mehrwertsteuerregelungen aus ihrer Sicht dar. So sind erst kürzlich Hinweise zur Anwendung der neuen Ortsbestimmungsvorschriften bei elektronischen Dienstleistungen und der Mini-One-Stop-Shop-Regelung auf der Homepage der Kommission veröffentlicht worden.

Das BMF stellt jetzt dazu fest, dass diese Hinweise lediglich als praktische und informelle Informationen anzusehen sind und national keine rechtliche Bindungswirkung entfalten.

Konsequenzen für die Praxis

Die Auffassung der Finanzverwaltung ist zutreffend; die Hinweise der Kommission können nur eine Orientierung darstellen, nicht aber eine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Da aber die deutsche Finanzverwaltung teilweise ihre Hinweise zur Umsetzung der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Vorgaben im nationalen Umsatzsteuerrecht nicht immer zeitnah veröffentlicht, ist die Praxis dankbar, wenn überhaupt Stellungnahmen veröffentlicht werden. Außerdem ist es schon interessant, wenn die Auffassung der Kommission nicht mit der (später) von der nationalen Verwaltung geäußerten Rechtsauffassung übereinstimmt.

Das BMF-Schreiben könnte auch anders interpretiert werden: Trotz Harmonisierung des Mehrwertsteuerrechts in Europa gibt es national nur eine Meinung, die der Finanzverwaltung.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 17.12.2014, IV D 1 – S 7058/14/10004.

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