P ist ein Unternehmer, der erfolgreich ein Internetportal in Deutschland betreibt, über das Gutscheine insbesondere gegenüber Endkunden angeboten werden. Jeweils abhängig von den Interessen seiner Vertragspartner tritt er dabei gegenüber den Kunden (Abnehmern der Gutscheine) im eigenen oder auch im fremden Namen auf. Im März 2023 wickelt er u. a. die folgenden Geschäfte ab:

  1. Von dem bekannten Baumkuchenbäcker B aus Bad Bentheim hat er 100 Gutscheine im Nennwert von je 50 EUR erworben, die er noch im März für jeweils 45 EUR in eigenem Namen an Kunden über sein Portal verkaufen kann. P leitet noch im März vereinbarungsgemäß pro verkauften Gutschein 35 EUR an B weiter. Wie P von B später erfuhr, wurden die Gutscheine zur Hälfte noch im März und zur anderen Hälfte im April für die Bestellung von Baumkuchen bei B verwendet.
  2. Über den in London ansässigen Unternehmer L bekommt P den Hinweis, dass die in Hessen ansässige Restaurantkette "Good Eat" einen Vertriebspartner für den Verkauf von Restaurantgutscheinen sucht. Nachdem P mit Good Eat einen Vertriebsvertrag abgeschlossen hat, zahlt er im März vereinbarungsgemäß an L 1.000 EUR, nachdem ihm eine Rechnung des L vorliegt. Entsprechend dem Vertriebsvertrag tritt P gegenüber den Käufern der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf. Im März kann P 150 Gutscheine über einen Nennwert von jeweils 100 EUR über sein Portal verkaufen. Noch im März leitet P pro verkauftem Gutschein 80 EUR an die Restaurantkette weiter. Die Gutscheine können in den nächsten 3 Jahren in Restaurants der Kette sowohl für Restaurantdienstleistungen in den Gaststätten in Hessen aber auch für Speisenlieferungen nach Hause eingesetzt werden. Von der Restaurantkette erfährt P, dass im März erst 10 Gutscheine eingelöst wurden und im April 40 Gutscheine.

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