Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, gilt der Gewerbebetrieb als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. Auf die Entgeltlichkeit oder die Unentgeltlichkeit der Übertragung kommt es nicht an. Der Gewerbebetrieb gilt als durch den anderen Unternehmer neu gegründet, wenn er nicht mit einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird.[1] Der andere Unternehmer kann den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um die Fehlbeträge kürzen, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags des übergegangenen Unternehmens ergeben haben,[2] auch wenn das Unternehmen als solches von dem neuen Inhaber unverändert fortgeführt wird, oder wenn der erwerbende Unternehmer den erworbenen Betrieb mit einem bereits bestehenden Betrieb vereinigt.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge