Bei einer verbilligten Leistung der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter handelt es sich weiterhin entweder um eine Lieferung[1] oder um eine sonstige Leistung.[2] Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG, wenn das tatsächliche Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG niedriger ist. Bei einer Lieferung sind als Mindestbemessungsgrundlage der Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten anzusetzen; lässt sich der Einkaufspreis nicht ermitteln, sind die Selbstkosten zugrunde zu legen. Bei einer sonstigen Leistung sind die Ausgaben nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG anzusetzen. Die Kapitalgesellschaft darf die Umsatzsteuer auf die Mindestbemessungsgrundlage in einer Rechnung gesondert ausweisen.[3] Liegen alle Voraussetzungen vor, ist der Gesellschafter zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

 
Hinweis

Körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage

Körperschaftsteuerlich handelt es sich um eine vGA, die mit dem Differenzbetrag aus dem gemeinen Wert des übertragenen Wirtschaftsguts und der tatsächlichen Gegenleistung anzusetzen ist.

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