Liegt die Gegenleistung im angemessenen Rahmen, handelt es sich um eine Leistung wie gegenüber einem fremden Dritten. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das Entgelt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.[1]
Keine vGA
Körperschaftsteuerlich liegt in diesem Fall keine vGA vor.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen