Begriff

Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger und können in Geld oder in geldwerten Sachleistungen bestehen.

In der Bilanz bezeichnet man als Verbindlichkeiten alle noch offenen Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber Lieferanten oder sonstigen Gläubigern, bei denen der Zahlungsausgleich noch nicht erfolgte.

Entstehung, Bewertung und Abwicklung von Verbindlichkeiten haben bei bilanzierenden Unternehmern einen erheblichen Einfluss auf Umsatz und Gewinn.

Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sind Verbindlichkeiten grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Abzinsungsgebot: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, H 6.10 EStH 2022, gilt auch für Angehörigendarlehen, BFH, Urteil v. 13.7.2017, VI R 62/15, BFH/NV 2018 S. 88; Bewertung: § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Erfüllungsbetrag: § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB; BMF, Schreiben v. 12.3.2010, BStBl 2010 I S. 239; BMF, Schreiben v. 22.6.2010, IV C 6 – S 2133/09/10001, BStBl 2010 I S. 597; Währungsumrechnung: § 256 a HGB. Fremdwährungsverbindlichkeit als Wirtschaftsgut: BFH, Beschluss v. 16.2.2012, IV B 57/11, BFH/NV 2012 S. 1108. Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb: BFH, Urteil v. 9.1.2013, I R 33/11, BFH/NV 2013 S. 1009; Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen bei Erfüllungsrückstand im Fall der Betreuung von Versicherungsverträgen: BFH, Urteil v. 12.12.2013, X R 25/11, BFH/NV 2014 S. 956.

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