Rz. 1
Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert.
Rz. 2
Eine Verbindlichkeit ist eine rechtlich oder wirtschaftlich entstandene Verpflichtung des Kaufmanns gegenüber einem Dritten (Außenverpflichtung), zu einer Leistung. Die Höhe dieser Verpflichtung steht zu dem Abschlussstichtag fest.
[1] Es muss sich hierbei um eine erzwingbare Leistung handeln, die sich auf eine dem Inhalt und der Höhe nach bestimmte Leistung richtet und die eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[2]
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