Überblick

Der Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen steuerrechtlichen Folgen, die sich aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen ergeben können. Je nach der Zuordnung der GmbH-Anteile – Privatvermögen oder Betriebsvermögen – ergeben sich erhebliche Unterschiede für die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. die Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts. Aufgezeigt werden auch zivil- bzw. gesellschaftsrechtlich relevante Punkte, eventuelle Fallstricke sowie mögliche Gestaltungsalternativen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die grundlegende gesellschaftsrechtliche Regelung ergibt sich aus § 15 GmbHG; ergänzt ggf. um Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Werden die GmbH-Anteile im Privatvermögen gehalten, sind ertragsteuerlich § 17 EStG bzw. § 20 Abs. 2 und § 23 EStG, für Betriebsvermögen bei Personenunternehmen § 4 Abs. 1 und § 5 EStG i. V. m. § 3 Nr. 40 und § 3c EStG bzw. bei Körperschaften zusätzlich § 8b KStG maßgebend. Soweit die GmbH-Anteile aus einer Einbringung resultieren, enthält § 22 UmwStG für die Besteuerung maßgebende Sonderregeln.

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