Die Ermittlung der Gesamthöhe der einzelnen Kostenarten geschieht sehr einfach. Es werden die in den Teilplänen bereits errechneten Zwischensummen für jede Kostenart addiert. Daraus ergibt sich ein Datenpool, der genau die Informationen enthält, die in der Istsituation aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung übergeben wird. Für Materialkosten, Personalkosten, Energie, Abschreibungen usw. wird ein Wert ermittelt, der in die Genehmigung einfließt.

Die Informationen gehen auch an die Finanzbuchhaltung, die daraus die Gewinn- und Verlustrechnung für den Planzeitraum erstellt. Aus dieser Plan-GuV wird, verbunden mit weiteren Annahmen wie die Entwicklung der Lagerbestände, das Zahlungsverhalten der Kunden und dem Investitionsplan, die Planbilanz erstellt. Auch diese Inhalte fließen in die Genehmigung ein.

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