Wenn die Planung hundert Prozent der Unternehmensaktivitäten umfasst, können die meisten Kostenarten und die Erlöse direkt durch die Addition der entsprechenden Plandaten aus den Einzelplänen ermittelt werden. Nur einzelne Daten werden nicht direkt geplant, sondern müssen errechnet werden. Das gilt z. B. für die Abschreibungen, die sich aus den Werten des bisherigen Anlagevermögens und den Werten für die geplanten Investitionen zusammensetzen.

 

Brennofen im Plan

Der Glashersteller beabsichtigt, im Juli des Planjahres einen neuen Brennofen in Betrieb zu nehmen. Im Investitionsplan stehen dafür 25.000 EUR bereit. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Neben der Abschreibung für bereits bestehende Maschinen fallen also zusätzliche Kosten an. Für das Planjahr ergibt sich die folgende Rechnung.

25.000 EUR für 120 Monate = 208,33 EUR Abschreibung pro Monat. Für die Zeit ab Juli ergibt sich ein Jahreswert von 1.250,00 EUR.

Liegen die Kostenarten im Plan fest und sind auch alle Erlöse geplant, kann die Gewinn- und Verlustrechnung für den Planungszeitraum aufgestellt werden. Das geschieht in der Regel in der Finanzbuchhaltung. Damit steht dann das Planergebnis des Unternehmens fest. Vor allem die Banken, aber auch die Gesellschafter sind an einer Planbilanz interessiert. Nur daraus können sie wichtige Informationen über die Entwicklung der Vermögensgegenstände entnehmen.

Für die Planbilanz müssen weitere qualitative Planungsinhalte an die Finanzbuchhaltung übermittelt werden. Dazu gehören u. a. der Investitionsplan, der Finanzplan und die Planung der Entwicklung der Warenbestände. Auch Angaben über das Zahlungsverhalten der Kunden und das eigene Zahlungsverhalten gegenüber den Lieferanten sind notwendig, um Forderungen und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Es ist sinnvoll, diese Inhalte mit den quantitativen Plandaten in den Fachabteilungen zu erheben.

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