Juristische Personen des Privatrechts sind gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig, somit v.a.:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaften, haftungsbeschränkt (UG)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Europäische Gesellschaften (SE)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- rechtsfähige Stiftungen
- eingetragene Vereine (e. V.)
- eingetragene Genossenschaften (e.G.)
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