Konsequente Abrechnungsschritte für den Kostenstellen-Soll-Istkosten-Vergleich

Zur Erstellung der monatlichen Kostenarten- und Kostenstellenrechnung in Form eines Kostenstellen-Soll-Istkosten-Vergleichs werden nun die erforderlichen Abrechnungsschritte vollzogen. In der Sollkostenrechnung wird aufgrund der gemeldeten direkten Istbezugsgrößen der Beschäftigungsgrad der betreffenden Kostenstellen ermittelt und die proportionalen Plankosten in diesem Verhältnis abgewandelt. Im Anschluss daran wird retrograd nach dem Verfahren der Deckungsrechnung die erste Istbezugsgrößenmenge der Sekundärstelle "A – Energiestelle" mit 438 Kilowattstunden (kWh prop) systemintern abgeleitet, während die zweite Bezugsgröße dieser Kostenstelle (VE fix) unverändert bleibt. Damit wird die Sollkostenrechnung auch für diese Kostenstelle nach der gleichen Rechenformel möglich.

Aufbereitung der Istkosten

In der Istkostenaufbereitung werden die aus vorgelagerten Arbeitsgebieten übernommenen Istkosten, falls erforderlich, in den Festwert und eine allfällige Preis- oder Tarifabweichung zerlegt und den einzelnen Kontierungsadressen zugeteilt. Dies sind grundsätzlich die einzelnen Kostenstellen; aperiodisch anfallende Beträge – hier die Sozialaufwendungen für Lohn und Gehalt – sind entsprechenden Abgrenzungsaufträgen der Werkauftragsabrechnung zuzuleiten. Den danach zu erstellenden Soll-Istkosten-Vergleich für Kostenstelle C zeigt Abb. 10.

Abb. 10:  Soll-Istkosten-Vergleich am Beispiel der Fertigungskostenstelle C

Die Abweichungen des Gemeinkosten-Controlling

Die aus diesem wichtigsten Instrument des Gemeinkosten-Controlling zu entnehmenden Abweichungsarten sind die:

  • Preisabweichung als Differenz zwischen Istwert und Festwert der eingesetzten Gemeinkostenmaterialien,
  • Tarifabweichung als Differenz zwischen Istwert und Festwert der angefallenen Personalkosten und die
  • Verbrauchsabweichung als Differenz zwischen Istkosten (bewertet mit Planpreisen) und Sollkosten.

Eine besondere Art der Preisabweichung ist die "Abweichung sekundärer Kostenstellen", die der Weiterverrechnung der auf diesen Kostenstellen angefallenen Abweichungen auf die Primärkostenstellen dient. Während die Leistungen dieser Stellen, mit ihren proportionalen Plankosten bewertet, als innerbetriebliche Leistungen auf den Empfängerstellen aufscheinen, werden die entstandenen Abweichungen nach den in Anspruch genommenen Leistungsmengen nachverteilt. Dabei sind neben der Interdependenz der Leistungsbeziehungen, die wieder den Einsatz von Iterationsrechnungen erforderlich macht, die entstandenen Abweichungen auf Kostenstellen mit mehreren Bezugsgrößen – in diesem Fall der Kostenstelle "A – Energiestelle" – zunächst auf diese im Verhältnis der Sollkosten der jeweiligen Kostenart aufzuteilen. Eine Kontrollrechnung soll diese Abstimmung deutlich machen:

 
Abgebende Sekundärkostenstellen Angefallene Abweichungen
"A – Energiestelle" 1.110 EUR
"B – Hilfsbetrieb" 249 EUR
Summe 1.359 EUR
Empfangende Kostenstellen Verrechnete Abweichungen
"A – Energiestelle" 6 EUR
"B – Hilfsbetrieb" 16 EUR
"C – Fertigungsstelle 1" 522 EUR
"D – Fertigungsstelle 2" 815 EUR
Summe 1.359 EUR

Während diese Abweichungsverrechnung für die Zwecke des Controlling ohne Bedeutung bleibt – die Abweichungen sind nur an ihrem Entstehungsort zu steuern –, kann für alle Rechenzwecke, die einen Voll- oder Grenzkostenausweis auf Istkostenbasis verlangen, darauf nicht verzichtet werden.

Istkostensätze für die Nachkalkulation

Durch Division der nun den einzelnen Kostenstellen und Bezugsgrößen zugeteilten Istkosten durch die Istbezugsgrößenmengen werden die Kostensätze ermittelt, wobei für die Folgeschritte der Nachkalkulation und Betriebsleistungsrechnung die Bewertungsmatrix mit ihrer Unterteilung in Plan- und Abweichungskomponenten erhalten bleibt.

Verrechnungskontrolle

Das Instrument der Verrechnungskontrolle stellt den ordnungsgemäßen Übergang der Istkosten aus der Kostenstellenrechnung in die Nachkalkulation sicher. Abbildung 11 zeigt die in den vier Kostenstellen angefallenen und daraus weiterverrechneten Kosten.

Abb. 11:  Verrechnungskontrolle der Fertigungskostenstellen

Abweichungen über Ergebnisrechnung ausbuchen

Während durch die Abweichungsnachverrechnung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf den beiden Sekundärkostenstellen "A – Energiestelle" und "B – Hilfsbetrieb" sämtliche Istkosten verrechnet sind – siehe auch die obige Kontrollrechnung –, bleiben auf den beiden Primärkostenstellen – durchaus realitätskonform – einige Beträge ohne Verrechnung. Es sind dies die

  • Leistungsabweichung auf der Kostenstelle "C – Fertigungsstelle 1", die auf eine Differenz von 100 Stunden zwischen der Übernahme auf Nachkalkulationsaufträge (siehe dort) und der aus dem Betrieb gemeldeten Istbezugsgrößenmenge zurückzuführen ist. Diese Leistungsabweichung ist für das Controlling von großer Bedeutung, zeigt sie doch, dass im Betrieb die im Arbeitsplan vorgegebene Leistung nicht erreicht werden konnte.
  • Fixkostenverrechnungsabweichung auf beiden Prim...

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