Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden:

  • Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss beschleunigt. Zudem werden die Außenstände des Unternehmens aufgrund von gewährten und auch überschrittenen Zahlungszielen reduziert.
  • Eng verwandt mit dem Factoring ist die Forfaitierung. Unter der Forfaitierung ist der Verkauf einzelner mittel- bis langfristiger Exportforderungen an einen Forderungskäufer zu verstehen. Dabei verzichtet der Forderungskäufer ("Forfaiteur") auf jeglichen Rückgriff auf den Forderungsverkäufer ("Forfaitist"), d. h., der Forderungsverkauf erfolgt regresslos (à forfait, was diesem Finanzierungsinstrument seinen Namen gab).
  • Mit dem Ziel der Liquidisierung größerer Forderungsbestände ist es möglich, an eine auf Asset Backed Securities (ABS) spezialisierte (Zweck-)Gesellschaft heranzutreten. Im Rahmen einer ABS-Transaktion werden die Forderungen, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in Form von Wertpapieren verbrieft (Securitization) und an i. d. R. institutionelle Anleger verkauft.
  • Die Vermögensumschichtung, insbesondere die Umwandlung von gebundenen in freie Finanzmittel, kann schließlich auch durch die Intensivierung des Mahnwesens, d. h. durch eine aktivere Inkassopolitik bewirkt werden. Im debitorischen Rechnungswesen des Sanierungsunternehmens können Maßnahmen umgesetzt werden, die Einnahmen bewirken bzw. vorziehen. Durch eine gut organisierte Debitorenbuchhaltung und -überwachung können beispielsweise durch die fristgerechte Versendung der Zahlungsaufforderung, der Mahnung und der letzten Mahnung die effektiven Zahlungsmittelrückflüsse vergrößert werden. Als drastischere Maßnahmen zur einzahlungswirksamen Realisierung der Forderungen sind die Beauftragung von Inkassobüros und gerichtliche Mahnverfahren zu nennen. Neben atmosphärischen Störungen im Klima der Kundenbeziehungen können dabei jedoch erhebliche Kosten entstehen, für die das Unternehmen trotz weiterhin unsicherem Forderungsrückfluss zunächst in Vorleistung gehen muss.

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