Nach dem Kriterium der primär im Fokus der Maßnahmen stehenden Bilanzseite kann zwischen aktivseitigen Sanierungsmaßnahmen und passivseitigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden:

  • Aktivische Sanierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Vermögenshöhe und der Vermögensstruktur und zielen auf die Optimierung sowohl des Anlage- als auch des Umlaufvermögens ab.
  • Passivische Sanierungsmaßnahmen werden zur Verbesserung der Höhe des Kapitals und der Kapitalstruktur eingesetzt und können allgemein in Maßnahmen zur Optimierung des Eigenkapitals und Maßnahmen zur Optimierung des Fremdkapitals unterteilt werden.

In nachfolgender Tabelle sind beispielhaft die zur Verfügung stehenden finanziellen Sanierungsalternativen zur Optimierung der Vermögens- und Kapitalstruktur aufgelistet.

 
Aktiva Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital
  • Strategische Desinvestitionen
  • Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände (z. B. Finanzbeteiligungen)
  • Sale-and-lease-back-Transaktionen
  • Outsourcing, Verminderung der Wertschöpfungstiefe
  • Eigenkapitalherabsetzung
  • Eigenkapitalerhöhung
  • Einsatz von Mezzaninen Finanzierungsinstrumenten (z. B. Genussrechtskapital)
Umlaufvermögen Fremdkapital
  • Optimierung und Intensivierung des Forderungsmanagements (z. B. aktive Inkassopolitik, ABS-/Factoring-Transaktionen)
  • Kreditmanagement (Forderungsverzicht, Fremdkapitalherabsetzung, Stundung, Umschuldung)
  • Fremdkapitalerhöhung (neue Kredite)
  • Kapitalumwandlung (Debt-/Equity-Swap)
  • Wandel-/Optionsanleihen
Optimierung der Vermögensstruktur Optimierung der Kapitalstruktur

Tab. 1: Sanierungsmaßnahmen nach Bilanzseite[1]

 
Achtung

Sämtliche Maßnahmen wirken sich auf beide Bilanzseiten aus

Problematisch an der Systematisierung anhand der Bilanzseite ist allerdings, dass sämtliche Maßnahmen stets auf beide Bilanzseiten Auswirkungen haben und die einzelnen Maßnahmen damit nicht überschneidungsfrei der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet werden können. So führt bspw. eine passivseitige Erhöhung des Eigenkapitals durch Bareinlage aktivseitig gleichzeitig zu einem Liquiditätszufluss in die Kasse, d. h. zu einer Erhöhung des Umlaufvermögens. Des Weiteren sind Sanierungsmaßnahmen denkbar, die nicht bilanzwirksam sind, wie z. B. die Freigabe von Sicherheiten durch Kreditgeber oder die Nutzung noch freier Sicherheiten (wie z. B. Betriebsimmobilien), um neue Kreditfinanzierungsquellen ausschöpfen zu können.

[1] Vgl. Brühl/Lerche, 2004, S. 191.

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