Aktiva und Passiva

Der Substanzwert wird ermittelt über eine Einzelbewertung der Aktiva zum Wiederbeschaffungswert bzw. zum Zeitwert (bei Sachanlagen). Die Summe der in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögensteile bildet den Bruttosubstanzwert. Nach Abzug des Fremdkapitals ergibt sich der Nettosubstanzwert.

Wird die Substanz eines Unternehmens nicht unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens, sondern zum erwarteten Verkaufserlös der Vermögensgegenstände bewertet, ergibt sich der Liquidationswert.

Wenig geeignet

Der Substanzwert ist keine geeignete Größe für die Unternehmensbewertung, weil er vergangenheitsorientiert ist und zudem die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände problematisch ist. Im Rahmen der Unternehmensbewertung kann er jedoch mit der Höhe der materiellen Substanz zumindest einen Indikator für die Beleihbarkeit des Vermögens geben.

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