Die Fachliteratur kennt eine Vielzahl von Bewertungsanlässen:

  • So wird im Rahmen der wertorientierten Unternehmenssteuerung (Stichwort: Shareholder-Value-Management) eine regelmäßige Unternehmensbewertung notwendig, um festzustellen, ob durch bestimmte Maßnahmen Werte geschaffen oder vernichtet wurden.
  • Im Aktienrecht sind Unternehmensbewertungen zur Bestimmung des Umtauschverhältnisses im Rahmen von Verschmelzungen oder zur Berechnung der Abfindungshöhe beim Squeeze-Out von Minderheitsaktionären notwendig.
  • Nach geltenden Rechnungslegungsnormen muss der bei Übernahmen bezahlte Kaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände verteilt und der darüber hinausgehende Firmenwert (auch "Goodwill" genannt) ermittelt werden.
  • Agiert das Unternehmen nach den Vorschriften der IFRS (International Financial Reporting Standards), muss dann jährlich eine Unternehmensbewertung (ein sog. "Impairment Test") durchgeführt werden, um die Werthaltigkeit dieser Bilanzposition zu überprüfen. Evtl. kann sich hier ein Abschreibungsbedarf ergeben.

Daneben gibt es noch weitere Bewertungsanlässe im Rahmen der Kapitalmarktkommunikation wie z. B. bei der Emission von Finanztiteln. In diesem Beitrag geht es allerdings ausschließlich um das Thema "Mergers & Acquisitions" im Mittelstand, also den Kauf bzw. Verkauf von (ganzen) Unternehmen bzw. Beteiligungen an Unternehmen.

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