Überblick

Die Voraussetzungen und Arten der unbeschränkten Einkommen- und Körperschaftsteuerpflicht nach den Regelungen im EStG und KStG werden in diesem Beitrag skizziert. Zudem werden die steuerlichen Folgen der beschränkten Steuerpflicht in zusammengefasster Form dargestellt. Schließlich werden die Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Erbschaftsteuerpflicht erörtert. Aufgrund der Komplexität des Themas können dabei die nachfolgenden Ausführungen nicht mehr als einen Überblick darstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die zentralen gesetzlichen Grundlagen für die Frage, ob ein Steuerpflichtiger unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist und welche steuerlichen Folgen sich ergeben, finden sich in:

  • §§ 1 und 1a EStG für natürliche Personen
  • § 1 und § 2 KStG für Körperschaftsteuersubjekte
  • § 2 AStG für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • § 2 ErbStG für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • §§ 8 bis 11 AO für die Definition von Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung und Sitz
  • §§ 49 ff. EStG für die Frage, welche Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland steuerpflichtig sind und wie die Besteuerung in diesen Fällen erfolgt.

Die Ansicht der Verwaltung zu einzelnen Aspekten der Steuerpflicht finden sich in den entsprechenden Richtlinien EStR, KStR, ErbStR sowie dem Anwendungsschreiben zum AStG sowie dem AO-Anwendungserlass (AEAO, BMF, Schreiben v. 31.1.2014, BStBl 2014 I S. 290; seit dieser Neuveröffentichung des AEAO sind wiederum verschiedene Änderungen und Ergänzungen erfolgt).

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