BMF, 31.7.2003, IV D 1 - S 7177 - 13/03

Mit Urteil vom 3.4.2003, Rs. C-144/00 hat der EuGH entschieden, dass Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der 6. EG-Richtlinie dahin auszulegen ist, dass der Begriff der „anderen … anerkannten Einrichtungen” als Einzelkünstler auftretende Solisten nicht ausschließt.

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Das Urteil des EuGH ist bei der Anwendung des § 4 Nr. 20 UStG auch in allen noch offenen Fällen zu berücksichtigen. Auch Leistungen von Einzelkünstlern können daher unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sein. Gleichermaßen kann die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG steuerfrei sein, wenn die Darbietungen von Einzelkünstlern erbracht werden.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 20

6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 424

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