Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % | 1577 | 1407 | Sonstige Vermögensgegenstände oder sonstige Verbindlichkeiten | |
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % | 1787 | 3837 | Sonstige Verbindlichkeiten oder sonstige Vermögensgegenstände |
So kontieren Sie richtig!
Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen anderen Unternehmer mit der Durchführung von Gebäudereinigungsleistungen, wird sie als Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn sie selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Der Leistungsempfänger bucht den Nettobetrag auf das Konto "Fremdleistungen" 3100 (SKR 03) bzw. 5900 (SKR 04). Die Umsatzsteuer bucht der Leistungsempfänger auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04). In derselben Höhe kann er den Vorsteuerabzug auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1577 (SKR 03) bzw. 1407 buchen.
DATEV-Steuerschlüssel
DATEV-Anwender können die Umsatzsteuer durch die Eingabe des Steuerschlüssel "94" direkt buchen lassen.
Buchungssatz:
Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % |
an Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % |
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