Betreiber von dezentralen Stromgewinnungsanlagen (z. B. Fotovoltaik- bzw. Windkraftanlagen, Biogas-Blockheizkraftwerke) sind regelmäßig keine Wiederverkäufer von Elektrizität i. S. d. § 3g UStG, wenn sie ausschließlich selbsterzeugte Elektrizität liefern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge