Aus Vereinfachungsgründen kann die Abgrenzung der integrierten Schaltkreise anhand der Unterposition 5842 31 90 des Zolltarifs vorgenommen werden. Das sind insbesondere monolithische und hybride elektronische integrierte Schaltungen mit in großer Dichte angeordneten und als eine Einheit anzusehenden passiven und aktiven Bauelementen, die sich als Prozessoren bzw. Steuer- und Kontrollschaltungen darstellen.

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