Zeilen 17–19

 
Wichtig

Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss dem Finanzamt grundsätzlich auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung[1]übermittelt werden.[2] Dafür ist eine Authentifizierung[3] erforderlich.

Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten, z. B. wenn ein Steuerpflichtiger nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, auf eine elektronische Übermittlung verzichten.[4] In diesem Fall muss der Unternehmer einen Antrag auf Dauerfristverlängerung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck USt 1 H stellen.[5]

Wichtig ist die fristgerechte Antragstellung. Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Übermittlung der Voranmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zu beantragen, in dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten soll, nach § 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG zu übermitteln ist.[6]

 
Praxis-Beispiel

Abgabe der Voranmeldung für Monat Januar im März

Die Voranmeldung und Vorauszahlung für den Monat Januar sind nicht zum 10.2. zuzüglich Schonfrist, sondern erst zum 10.3. zuzüglich Schonfrist (bei Überweisung) vorzunehmen. Der Antrag ist aber zum 10.2. zuzüglich Schonfrist zu stellen.

Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn der Unternehmer einen Antrag auf Dauerfristverlängerung verspätet abgibt.[7]

 
Wichtig

Kein Bewilligungsbescheid des Finanzamts

Sofern das Finanzamt den Antrag nicht ausdrücklich ablehnt, kann der Unternehmer die Dauerfristverlängerung jeweils in Anspruch nehmen.[8] Ein Bewilligungsbescheid ergeht nicht.

Die Fristverlängerung gilt so lange, bis der Unternehmer dem Finanzamt gegenüber erklärt, sie nicht weiter zu beanspruchen, oder das Finanzamt sie widerruft.[9] Das Finanzamt hat eine bereits gewährte Fristverlängerung zu widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.[10]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge