Überblick

Der folgende Beitrag erläutert die für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 und für den Antrag auf Dauerfristverlängerung einschließlich der Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020 in Betracht kommenden Eintragungen in den amtlichen Formularen und gibt zahlreiche weiterführende Hinweise. Dabei wurden die neueste Rechtsprechung des BFH und des EuGH sowie die jüngsten Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.

Die Kommentierung folgt Zeile für Zeile den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist gesetzlich in § 18 UStG, die Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung sind in den §§ 4648 UStDV geregelt. Verwaltungsvorschriften dazu finden sich in Abschn. 18.1–18.7 UStAE.

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